Praxisintegrierte ErzieherausbildungFachschulefür Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik
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Voraussetzung: | Fachoberschulreife sowie Nachweis einer einschlägigen beruflichen Erstausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (siehe unten) |
Dauer: | 3 Jahre (2,5 Tage/Woche in der Praxiseinrichtung +2 Tage/Woche in der Fachschule + ½ Tag Selbstlernzeit) |
Möglichkeiten: | Eine Tätigkeit ist u.a. in den folgenden Arbeitsfeldern möglich:
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Der Bildungsgang unserer Abteilung »Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik« richtet sich an Interessierte, die den Abschluss „Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin“ im Rahmen der sogenannten Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) absolvieren möchten. Es handelt sich sich hierbei um eine dreijährige fachschulische Ausbildung in Verbindung mit einer vergüteten Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Bei der Praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) wird zwischen einem Träger und einem/r Bewerber*in ein Ausbildungsvertrag über drei Jahre hinweg geschlossen. Danach erfolgt dieBewerbung bei der Schule, um einen Schulplatz zu erhalten. Die schulische Ausbildung (Fachschule) und die Ausbildung in der Praxis erfolgen parallel bzw. „gleichzeitig“ und sind somit über die drei Ausbildungsjahre verteilt. Die Ausbildung (Verlauf, Prüfungen) ist entsprechend anders organisiert als bei der klassischen (konsekutiven) Ausbildungsform.
- Orientierungshilfe: Gegenüberstellung der Erzieherausbildung FSP (klassische Form) und PiA (praxisintegrierte Form)
- Übersicht: Stundentafel für die PiA-Ausbildung
- Übersicht: Liste aktuell
kooperierender Einrichtungen
Aufnahmevoraussetzungen und Berufsabschluss
Ansprechpartner
Herr Barg
tba@anna-zillken-berufskolleg.de
Notwendig für die Aufnahme einer PiA-Ausbildung ist mindestens der allgemeinbildende Abschluss der Fachoberschulreife.
Zusätzlich ist der Nachweis einer einschlägigen beruflichen Erstausbildung von mindestens zweijähriger Dauer erforderlich. Als berufsbildender Abschluss gilt (u.a.):
- Ausbildung z.B. zum/r staatlich anerkannten Kinderpfleger(in), Heilerziehungspfleger(in) oder Sozialhelfer(in).
- Abschluss (FHR) der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule, Typ Sozial- und Gesundheitswesen (C2 Bildungsgang). Alternativ ist auch die entsprechende Fachoberschule (C3 Bildungsgang) zulässig
- Abschluss (FHR) der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule mit nicht einschlägigen beruflichen Kenntnissen. Hier ist zusätzlich ein 6-wöchiges einschlägiges Praktikum nachzuweisen.
- AHR: Abiturienten müssen ein einschlägiges Vollzeitpraktikum von 6 Wochen im sozialpflegerischen Bereich nachweisen.
- Abgänger der gymnasialen Oberstufe (mit FHR, schulischer Teil): Zusätzlich ist ein 6-wöchiges einschlägiges Praktikum erforderlich.
- Nachgewiesene fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit im Sozial- und/oder Gesundheitswesen (u.U. ist auch eine nicht einschlägige Berufsausbildung zulassungsberechtigt, bei Interesse bitte Kontakt mit der Abteilungsleitung aufnehmen).
- Es besteht die Möglichkeit der Anrechnung von Studienleistungen auf die Aufnahmevoraussetzungen (Einzelfallentscheidung).
Zudem setzen wir die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem katholischen Profil der Schule voraus. Z.B. innerhalb von gemeinsam geplanten Gottesdiensten und religiösen Impulsen. Die früher erforderliche Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft ist seit einiger Zeit kein Aufnahmekriterium mehr.
Berufsabschluss:
„Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin"
(ggf. mit Fachhochschulreife, wenn am Mathematikunterricht sowie an den
zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendigen Prüfungen teilgenommen
wurde)
Dauer der Ausbildung und zeitliche Organisation
Die PiA-Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Die Ausbildungszeiten in der Praxiseinrichtung (2,5 Tage) und die in der Fachschule (2,5 Tage) wechseln sich ab und sind über die drei Ausbildungsjahre verteilt.
In der Fachschule sind 2 Tage/Woche Unterricht (Anwesenheitspflicht). ½ Tag ist als Selbstlernzeit organisiert, die von der Fachschule begleitet wird.
Die anderen 2,5 Tage Ausbildungszeit werden in der Praxiseinrichtung durchgeführt. Je nach Arbeitsfeld können Arbeitszeiten im Schichtdienst organisiert sein oder auch am Wochenende liegen.
Hinweis: Für die klassische (konsekutive) Ausbildungsform, in
der die schulische (2 Jahre) und die praktische Ausbildung (1 Jahr
Berufspraktikum) aufeinander folgen, siehe die
entsprechenden Informationen
Ausbildungsbeginn
Jeweils zum Schuljahresbeginn entsprechend der Schuljahresordnung des Landes NRW.
Ausbildungsförderung
Eine Förderung im Rahmen der derzeitig gültigen BAFöG-Regelungen ist eventuell unter bestimmten Bedingungen möglich. Bitte informieren Sie sich in ihrem zuständigen BAFöG Amt.
Bewerbung
Die Bewerbung kann unterschiedlich erfolgen, in jedem Falle ist eine Praxisstelle Voraussetzung, also der erste Schritt in die Ausbildung. Bewerbungen, die sich an die Schule richten, denen allerdings noch keine Praxisstelle zugrunde liegt, können leider nicht angenommen werden.
Eine Möglichkeit besteht darin, dass ein Träger, der eine Pi-A-Stelle anbietet, bereits mit dem Anna-Zillken BK kooperiert. Dann wird die Schule unter Umständen bereits am Bewerbungsgespräch beim Träger teilnehmen.
Eine andere Möglichkeit besteht, wenn Sie sich bei einem Träger bewerben, der noch nicht mit dem Anna-Zillken BK kooperiert. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung kann der Träger Ihnen unter Umständen die Wahl des Berufskollegs überlassen. In diesem Falle richten Sie Ihre Bewerbung an die Schule. In der Regel werden Sie dann zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.
Die Schule ist daran interessiert, mit den Bewerbern*innen relativ frühzeitig in Verbindung zu treten. Die Bewerbung sollte enthalten: Anschreiben, Lebenslauf, zwei Lichtbilder, den Ausbildungsvertrag, die notwendigen Abschlusszeugnisse und Nachweise über bisherige Berufserfahrungen (in beglaubigter Kopie). Nach Eingang der Unterlagen werden Bewerber*innen in der Regel zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. In diesem Gespräch werden z.B. Fragen zum bisherigen Werdegang gestellt oder zur Motivation für die geplante Ausbildung. Der/die Bewerber(in) hat in dem Gespräch die Möglichkeit, mehr über das Anna-Zillken-BK und die Fachschulausbildung zu erfahren.
Bewerbungen sind ganzjährig möglich und können jederzeit im Sekretariat abgegeben werden.
Ziel der PiA-Ausbildung (Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik)
Diese berufliche Ausbildung soll die theoretischen und praktischen Fähigkeiten vermitteln, die notwendig sind, um den Anforderungen der sozialpädagogischen Praxis gewachsen zu sein. Sie soll umfassende pädagogische Handlungskompetenz zur Durchführung von Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben vermitteln und damit zu einer eigenverantwortlichen und eigenständig handelnden Erzieherpersönlichkeit führen.
Die Pi-A Auszubildenden lernen, komplexe Aufgaben selbständig zu bewältigen, z.B. Leitungsaufgaben in definierten Funktionsbereichen zu übernehmen. Die PiA-Ausbildung zielt darauf ab, eine Qualifikation für die Tätigkeit in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu ermöglichen. Der Schwerpunkt der PiA-Ausbildung in der Fachschule liegt entsprechend ihrem Ausbildungsvertrag in einem bestimmten Arbeitsfeld (Elementarbereich, OGS, Jugendhilfe) Ein größerer Teil der praktischen Ausbildung ist daher im Bereich des jeweiligen Arbeitsfeldes angesiedelt. In der Fachschule wird eine Erweiterung der Kenntnisse, auch in anderen Arbeitsfeldern, gewährleistet, um den Anforderungen einer generalistischen Ausbildung gerecht zu werden.
Zusätzlich absolviert jede(r) PiA-Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr ein 6-wöchigesPraktikum in einem anderen Arbeitsfeld.
Aufbau und Inhalt der PiA-Ausbildung
Der Aufbau des Fachschulbildungsganges orientiert sich an den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen des Landes NRW. Die erweiterten beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse werden nach dem grundlegenden didaktischen Konzept der Handlungsorientierung im Rahmen von Handlungs- und Lernfeldern sowie Lernsituationen vermittelt:
„Handlungsfelder sind zusammengehörige Aufgabenkomplexe mit beruflichen sowie lebens- und gesellschaftsbedeutsamen Handlungssituationen, zu deren Bewältigung die Studierenden befähigt werden sollen.
Lernfelder sind didaktisch begründete, schulisch aufbereitete Handlungsfelder. Sie fassen komplexe Aufgabenstellungen zusammen, deren unterrichtliche Bearbeitung in handlungsorientierten Lernsituationen erfolgt. Lernfelder sind durch Zielformulierungen im Sinne von Kompetenzbeschreibungen und durch Inhalte ausgelegt“(Lehrplan vom 21.11.2009). Lernsituationen sind demzufolge didaktisch ausgewählte, bedeutsame Praxisaufgaben oder Praxisfälle, die fächerübergreifend (nach vorheriger Festlegung) unter Anleitung und Begleitung entsprechender Fachlehrer weitgehend selbständig bearbeitet werden. Die handlungsorientierte Auseinandersetzung mit den Lernsituationen führt zu Lösungsansätzen und Antworten der Auszubildenden, die mit den individuellen Praxiserfahrungen in Bezug gesetzt werden.
Der Fachschulunterricht erfolgt modularisiert, um eine möglichst gute Verzahnung mit der Praxis zu erreichen und um einen sukzessiven Kompetenzaufbau, bei gleichzeitiger Binnendifferenzierung (nach Arbeitsfeldern) zu ermöglichen.
a) Lernbereiche
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache/ Englisch
- Politik/Gesellschaftslehre
- Naturwissenschaften/ Biologie
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Dieser findet insbesondere in den einzelnen Modulen Berücksichtigung.
- Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln.
- Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten.
- Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern.
- Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten.
- Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen.
- Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren.
und
- Religionspädagogik
- Vertiefungsbereiche zu einem Arbeitsfeld und zu einem Bildungsbereich,
- Projektarbeit.
In der PiA-Ausbildung werden die folgenden Querschnittsaufgaben inhaltlich über alle Lernbereiche hinweg regelmäßig aufgegriffen, da diese von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung sind, unabhängig vom jeweiligen Arbeitsfeld: Partizipation, Inklusion, Prävention, Sprachbildung, Wertevermittlung, Vermittlung von Medienkompetenz.
b) Praktika
Im Rahmen der PiA-Ausbildung wird im 2. Ausbildungsjahr ein 6-wöchiges Praktikum in einem anderen Arbeitsfeld absolviert
c) Ferien und Urlaub
Während der Ferienzeiten findet kein Unterricht statt und die Auszubildenden stehen dann, bis auf die Zeiten des tariflichen Urlaubanspruchs, ihrer Praxisstelle zur Verfügung (5 Tage/Woche).
d) Außerunterrichtliche Aktivitäten
Während der Ausbildung können Studierende an außerunterrichtlichen Aktivitäten teilnehmen, wie zum Beispiel:
Aktionswoche, in der die Studierenden (quer durch die verschiedenen Bildungsgänge) in kleineren Gruppen gemeinsam lernen und projektähnlich arbeiten.
Besinnungstage im Kloster Hardehausen
Skifahrt, bei der in einer größeren Gruppe Erfahrungen im Schnee gemacht werden.
Begegnungstag, an dem sich jede Klasse mit einem speziellen Bühnenauftritt präsentiert.
10-tägige erlebnispädagogische Fortbildungsreise nach Slowenien, die besondere Erfahrungen ermöglicht.
Selbstgewählte Fortbildungen, die sich an den Interessen der Auszubildenden orientieren und/oder an den Erfordernissen des Arbeitsfeldes.
Was von diesen Angeboten vom Auszubildenden genutzt wird, erfolgt in enger Absprache mit der Praxiseinrichtung.
Grundsätzlich findet im 1. und 2. Ausbildungsjahr je eine 5-tägige Klassenfahrt statt.
e) Fachschulexamen
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine theoretische Prüfung (Fachschulexamen, ggf. FHR-Reife) statt mit folgenden Teilprüfungen statt:
- Schriftliche Prüfung: Es sind drei schriftliche Prüfungsarbeiten vorgeschrieben. (Freiwillig: Zum Erwerb der Fachhochschulreife ist eine weitere schriftliche Prüfungsarbeit notwendig.)
- Mündliche Prüfung: Ausschließlich auf Antrag der Studierenden sind maximal zwei (bei Fachhochschulreifeprüfung drei) mündliche Prüfungen möglich, sie beziehen sich inhaltlich auf die schriftliche Prüfung.
Praxisbegleitung durch Lehrkräfte
Im Verlaufe der Ausbildung werden die Auszubildenden mindestens 10 Mal
von einem/r Fachlehrer*in in der Praxiseinrichtung besucht. Inhalte der
Besuche sind Beratungsgespräche, Entwicklungsgespräche, Hospitationen
mit anschließenden Reflexionsgesprächen.
Mögliche Tätigkeitsfelder nach Berufsabschluss
Welche Tätigkeiten übt ein(e) Erzieher(in) aus?
Erzieher(innen) betreuen Kinder und Jugendliche und fördern sie in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung. Diese Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und der familiären Situation des Kindes/ Jugendlichen und häufig in Kooperation mit anderen Professionen. Basis für eine gelungene Förderung ist in jedem Falle eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Erzieher(in) und Kind.
Eine Tätigkeit ist u.a. in den folgenden Arbeitsfeldern möglich:
- Kinderkrippe
- Kindergarten und Kindertagesstätte
- Hort
- Heilpädagogische Tagesstätte
- (Teil-) stationäre Kinder- und Jugendhilfe (Tages-, Regel- und Intensivwohngruppen)
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Internat
- Erholungsheim
- Krankenhaus (Kinderstation)
- Kinderdorf
- Betreutes Wohnen
- Hotel- und Clubanlagen
- Abenteuerspielplatz und Jugendfarm
- Jugendhaus und Jugendzentrum
- Erholungsheim und Eltern-Kind-Kuren
Möglichkeiten der Fortbildung
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung kann eine 1-jährige vollzeitschulische Fortbildung an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik (FHP) unmittelbar angeschlossen werden. Diese Neuerung wurde im Schuljahr 2019/20 erstmalig eingeführt. Eine entsprechende Bewerbung richten Sie bitte an die Abteilungsleitung der FHP am Anna-Zillken Berufskolleg.