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Praxisintegrierte Erzieherausbildung

Fachschulefür Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik
Praxisintegrierte Form: 3 Jahre Ausbildung (PiA)

Voraussetzung: Fachoberschulreife sowie Nachweis einer einschlägigen beruflichen Erstausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (siehe unten)
Dauer: 3 Jahre (2,5 Tage/Woche in der Praxiseinrichtung +2 Tage/Woche in der Fachschule + ½ Tag Selbstlernzeit)
Möglichkeiten: Eine Tätigkeit ist u.a. in den folgenden Arbeitsfeldern möglich:
  • Kinderkrippe
  • Kindergarten und Kindertagesstätte
  • Hort
  • Heilpädagogische Tagesstätte
  • (Teil-) stationäre Kinder- und Jugendhilfe (Tages-, Regel- und Intensivwohngruppen)
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Internat
  • Erholungsheim
  • Krankenhaus (Kinderstation)
  • Kinderdorf
  • Betreutes Wohnen
  • Hotel- und Clubanlagen
  • Abenteuerspielplatz und Jugendfarm
  • Jugendhaus und Jugendzentrum
  • Erholungsheim und Eltern-Kind-Kuren

Der Bildungsgang unserer Abteilung »Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik« richtet sich an Interessierte, die den Abschluss „Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin“ im Rahmen der sogenannten Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) absolvieren möchten. Es handelt sich sich hierbei um eine dreijährige fachschulische Ausbildung in Verbindung mit einer vergüteten Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Bei der Praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) wird zwischen einem Träger und einem/r Bewerber*in ein Ausbildungsvertrag über drei Jahre hinweg geschlossen. Danach erfolgt dieBewerbung bei der Schule, um einen Schulplatz zu erhalten. Die schulische Ausbildung (Fachschule) und die Ausbildung in der Praxis erfolgen parallel bzw. „gleichzeitig“ und sind somit über die drei Ausbildungsjahre verteilt. Die Ausbildung (Verlauf, Prüfungen) ist entsprechend anders organisiert als bei der klassischen (konsekutiven) Ausbildungsform.

Aufnahmevoraussetzungen und Berufsabschluss

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Ansprechpartner
Herr Barg
tba@anna-zillken-berufskolleg.de

Notwendig für die Aufnahme einer PiA-Ausbildung ist mindestens der allgemeinbildende Abschluss der Fachoberschulreife.

Zusätzlich ist der Nachweis einer einschlägigen beruflichen Erstausbildung von mindestens zweijähriger Dauer erforderlich. Als berufsbildender Abschluss gilt (u.a.):

Zudem setzen wir die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem katholischen Profil der Schule voraus. Z.B. innerhalb von gemeinsam geplanten Gottesdiensten und religiösen Impulsen. Die früher erforderliche Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft ist seit einiger Zeit kein Aufnahmekriterium mehr.

Berufsabschluss:

„Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin"
(ggf. mit Fachhochschulreife, wenn am Mathematikunterricht sowie an den zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendigen Prüfungen teilgenommen wurde)

Dauer der Ausbildung und zeitliche Organisation

Die PiA-Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Die Ausbildungszeiten in der Praxiseinrichtung (2,5 Tage) und die in der Fachschule (2,5 Tage) wechseln sich ab und sind über die drei Ausbildungsjahre verteilt.

In der Fachschule sind 2 Tage/Woche Unterricht (Anwesenheitspflicht). ½ Tag ist als Selbstlernzeit organisiert, die von der Fachschule begleitet wird.

Die anderen 2,5 Tage Ausbildungszeit werden in der Praxiseinrichtung durchgeführt. Je nach Arbeitsfeld können Arbeitszeiten im Schichtdienst organisiert sein oder auch am Wochenende liegen.

Hinweis: Für die klassische (konsekutive) Ausbildungsform, in der die schulische (2 Jahre) und die praktische Ausbildung (1 Jahr Berufspraktikum) aufeinander folgen, siehe die entsprechenden Informationen

Ausbildungsbeginn

Jeweils zum Schuljahresbeginn entsprechend der Schuljahresordnung des Landes NRW.

Ausbildungsförderung

Eine Förderung im Rahmen der derzeitig gültigen BAFöG-Regelungen ist eventuell unter bestimmten Bedingungen möglich. Bitte informieren Sie sich in ihrem zuständigen BAFöG Amt.

Bewerbung

Die Bewerbung kann unterschiedlich erfolgen, in jedem Falle ist eine Praxisstelle Voraussetzung, also der erste Schritt in die Ausbildung. Bewerbungen, die sich an die Schule richten, denen allerdings noch keine Praxisstelle zugrunde liegt, können leider nicht angenommen werden.

Eine Möglichkeit besteht darin, dass ein Träger, der eine Pi-A-Stelle anbietet, bereits mit dem Anna-Zillken BK kooperiert. Dann wird die Schule unter Umständen bereits am Bewerbungsgespräch beim Träger teilnehmen.

Eine andere Möglichkeit besteht, wenn Sie sich bei einem Träger bewerben, der noch nicht mit dem Anna-Zillken BK kooperiert. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung kann der Träger Ihnen unter Umständen die Wahl des Berufskollegs überlassen. In diesem Falle richten Sie Ihre Bewerbung an die Schule. In der Regel werden Sie dann zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.

Die Schule ist daran interessiert, mit den Bewerbern*innen relativ frühzeitig in Verbindung zu treten. Die Bewerbung sollte enthalten: Anschreiben, Lebenslauf, zwei Lichtbilder, den Ausbildungsvertrag, die notwendigen Abschlusszeugnisse und Nachweise über bisherige Berufserfahrungen (in beglaubigter Kopie). Nach Eingang der Unterlagen werden Bewerber*innen in der Regel zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. In diesem Gespräch werden z.B. Fragen zum bisherigen Werdegang gestellt oder zur Motivation für die geplante Ausbildung. Der/die Bewerber(in) hat in dem Gespräch die Möglichkeit, mehr über das Anna-Zillken-BK und die Fachschulausbildung zu erfahren.

Bewerbungen sind ganzjährig möglich und können jederzeit im Sekretariat abgegeben werden.

Ziel der PiA-Ausbildung (Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik)

Diese berufliche Ausbildung soll die theoretischen und praktischen Fähigkeiten vermitteln, die notwendig sind, um den Anforderungen der sozialpädagogischen Praxis gewachsen zu sein. Sie soll umfassende pädagogische Handlungskompetenz zur Durchführung von Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben vermitteln und damit zu einer eigenverantwortlichen und eigenständig handelnden Erzieherpersönlichkeit führen.

Die Pi-A Auszubildenden lernen, komplexe Aufgaben selbständig zu bewältigen, z.B. Leitungsaufgaben in definierten Funktionsbereichen zu übernehmen. Die PiA-Ausbildung zielt darauf ab, eine Qualifikation für die Tätigkeit in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu ermöglichen. Der Schwerpunkt der PiA-Ausbildung in der Fachschule liegt entsprechend ihrem Ausbildungsvertrag in einem bestimmten Arbeitsfeld (Elementarbereich, OGS, Jugendhilfe) Ein größerer Teil der praktischen Ausbildung ist daher im Bereich des jeweiligen Arbeitsfeldes angesiedelt. In der Fachschule wird eine Erweiterung der Kenntnisse, auch in anderen Arbeitsfeldern, gewährleistet, um den Anforderungen einer generalistischen Ausbildung gerecht zu werden.

Zusätzlich absolviert jede(r) PiA-Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr ein 6-wöchigesPraktikum in einem anderen Arbeitsfeld.

Aufbau und Inhalt der PiA-Ausbildung

Der Aufbau des Fachschulbildungsganges orientiert sich an den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen des Landes NRW. Die erweiterten beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse werden nach dem grundlegenden didaktischen Konzept der Handlungsorientierung im Rahmen von Handlungs- und Lernfeldern sowie Lernsituationen vermittelt:

„Handlungsfelder sind zusammengehörige Aufgabenkomplexe mit beruflichen sowie lebens- und gesellschaftsbedeutsamen Handlungssituationen, zu deren Bewältigung die Studierenden befähigt werden sollen.

Lernfelder sind didaktisch begründete, schulisch aufbereitete Handlungsfelder. Sie fassen komplexe Aufgabenstellungen zusammen, deren unterrichtliche Bearbeitung in handlungsorientierten Lernsituationen erfolgt. Lernfelder sind durch Zielformulierungen im Sinne von Kompetenzbeschreibungen und durch Inhalte ausgelegt“(Lehrplan vom 21.11.2009). Lernsituationen sind demzufolge didaktisch ausgewählte, bedeutsame Praxisaufgaben oder Praxisfälle, die fächerübergreifend (nach vorheriger Festlegung) unter Anleitung und Begleitung entsprechender Fachlehrer weitgehend selbständig bearbeitet werden. Die handlungsorientierte Auseinandersetzung mit den Lernsituationen führt zu Lösungsansätzen und Antworten der Auszubildenden, die mit den individuellen Praxiserfahrungen in Bezug gesetzt werden.

Der Fachschulunterricht erfolgt modularisiert, um eine möglichst gute Verzahnung mit der Praxis zu erreichen und um einen sukzessiven Kompetenzaufbau, bei gleichzeitiger Binnendifferenzierung (nach Arbeitsfeldern) zu ermöglichen.

a) Lernbereiche
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

Dieser findet insbesondere in den einzelnen Modulen Berücksichtigung.

und

In der PiA-Ausbildung werden die folgenden Querschnittsaufgaben inhaltlich über alle Lernbereiche hinweg regelmäßig aufgegriffen, da diese von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung sind, unabhängig vom jeweiligen Arbeitsfeld: Partizipation, Inklusion, Prävention, Sprachbildung, Wertevermittlung, Vermittlung von Medienkompetenz.

b) Praktika

Im Rahmen der PiA-Ausbildung wird im 2. Ausbildungsjahr ein 6-wöchiges Praktikum in einem anderen Arbeitsfeld absolviert

c) Ferien und Urlaub

Während der Ferienzeiten findet kein Unterricht statt und die Auszubildenden stehen dann, bis auf die Zeiten des tariflichen Urlaubanspruchs, ihrer Praxisstelle zur Verfügung (5 Tage/Woche).

d) Außerunterrichtliche Aktivitäten

Während der Ausbildung können Studierende an außerunterrichtlichen Aktivitäten teilnehmen, wie zum Beispiel:

Aktionswoche, in der die Studierenden (quer durch die verschiedenen Bildungsgänge) in kleineren Gruppen gemeinsam lernen und projektähnlich arbeiten.

Besinnungstage im Kloster Hardehausen

Skifahrt, bei der in einer größeren Gruppe Erfahrungen im Schnee gemacht werden.

Begegnungstag, an dem sich jede Klasse mit einem speziellen Bühnenauftritt präsentiert.

10-tägige erlebnispädagogische Fortbildungsreise nach Slowenien, die besondere Erfahrungen ermöglicht.

Selbstgewählte Fortbildungen, die sich an den Interessen der Auszubildenden orientieren und/oder an den Erfordernissen des Arbeitsfeldes.

Was von diesen Angeboten vom Auszubildenden genutzt wird, erfolgt in enger Absprache mit der Praxiseinrichtung.

Grundsätzlich findet im 1. und 2. Ausbildungsjahr je eine 5-tägige Klassenfahrt statt.

e) Fachschulexamen

Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine theoretische Prüfung (Fachschulexamen, ggf. FHR-Reife) statt mit folgenden Teilprüfungen statt:

Nach Bestehen dieser Prüfung erfolgt die Zulassung zum abschließenden Kolloquium, für welches eine Facharbeit (10 – 15 Seiten) als Grundlage geschrieben wird. Eine Zulassung zum Fachschulexamen (und auch die zwischenzeitlichen Versetzungen) ist nur möglich, wenn im Fach Sozialpädagogische Praxis und im Lernfeld 4 („Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten“) mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind.

Praxisbegleitung durch Lehrkräfte

Im Verlaufe der Ausbildung werden die Auszubildenden mindestens 10 Mal von einem/r Fachlehrer*in in der Praxiseinrichtung besucht. Inhalte der Besuche sind Beratungsgespräche, Entwicklungsgespräche, Hospitationen mit anschließenden Reflexionsgesprächen.

Mögliche Tätigkeitsfelder nach Berufsabschluss

Welche Tätigkeiten übt ein(e) Erzieher(in) aus?

Erzieher(innen) betreuen Kinder und Jugendliche und fördern sie in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung. Diese Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und der familiären Situation des Kindes/ Jugendlichen und häufig in Kooperation mit anderen Professionen. Basis für eine gelungene Förderung ist in jedem Falle eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Erzieher(in) und Kind.

Eine Tätigkeit ist u.a. in den folgenden Arbeitsfeldern möglich:

Möglichkeiten der Fortbildung

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung kann eine 1-jährige vollzeitschulische Fortbildung an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik (FHP) unmittelbar angeschlossen werden. Diese Neuerung wurde im Schuljahr 2019/20 erstmalig eingeführt. Eine entsprechende Bewerbung richten Sie bitte an die Abteilungsleitung der FHP am Anna-Zillken Berufskolleg.