Klassische ErzieherausbildungFachschule
für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik
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Voraussetzung: | Fachoberschulreife sowie Nachweis einer einschlägigen beruflichen Erstausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (siehe unten) |
Dauer: | 3 Jahre (2 Jahre theoretische Ausbildung mit Teilzeitpraktika + 1 Jahr Berufspraktikum) |
Möglichkeiten: | Eine Tätigkeit ist u.a. in den folgenden Arbeitsfeldern möglich:
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Der Bildungsgang unserer Abteilung »Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik« richtet sich an Interessierte, die den Abschluss „Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin“ erreichen möchten. Im Rahmen der Ausbildung wird u.a. der Schwerpunkt »Hilfen zur Erziehung« angeboten. Zugleich kann die Fachhochschulreife für ein anschließendes Fachhochschulstudium erworben werden.
- Orientierungshilfe: Gegenüberstellung der Erzieherausbildung FSP (klassische Form) und PiA (praxisintegrierte Form)
Aufnahmevoraussetzungen und Berufsabschluss
Ansprechpartner
Frau Handke
bha@anna-zillken-berufskolleg.de
Notwendig für die Aufnahme der Ausbildung an der Fachschule für
Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik ist mindestens der
allgemeinbildende Abschluss der
Fachoberschulreife.
Zusätzlich ist der Nachweis einer einschlägigen beruflichen Erstausbildung von mindestens zweijähriger Dauer erforderlich. Als berufsbildender Abschluss gilt (u.a.):
- Ausbildung z.B. zum/r staatlich anerkannten Kinderpfleger(in), Heilerziehungspfleger(in) oder Sozialhelfer(in).
- Abschluss (FHR) der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule, Typ Sozial- und Gesundheitswesen (C2 Bildungsgang). Alternativ ist auch die entsprechende Fachoberschule (C3 Bildungsgang) zulässig
- Abschluss (FHR) der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule mit nicht einschlägigen beruflichen Kenntnissen. Hier ist zusätzlich ein 6-wöchiges einschlägiges Praktikumnachzuweisen.
- AHR: Abiturienten müssen ein einschlägiges Vollzeitpraktikum von 6 Wochen im sozialpflegerischen Bereich nachweisen.
- Abgänger der gymnasialen Oberstufe (mit FHR, schulischer Teil): Zusätzlich ist ein 6-wöchiges einschlägiges Praktikum erforderlich.
- Nachgewiesene fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit im Sozial- und/oderGesundheitswesen (u.U. ist auch eine nicht einschlägige Berufsausbildung zulassungsberechtigt, bei Interesse bitte Kontakt mit der Abteilungsleitung aufnehmen).
- Es besteht die Möglichkeit der Anrechnung von Studienleistungen auf die Aufnahmevoraussetzungen (Einzelfallentscheidung).
Zudem setzen wir die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem katholischen Profil der Schule voraus, z.B. innerhalb von gemeinsam geplanten Gottesdiensten und religiösen Impulsen. Die früher erforderliche Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft ist seit einiger Zeit kein Aufnahmekriterium mehr. Die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (zu beantragen nach der Ausbildungsplatzzusage) für die Aufnahme einer Ausbildung am Anna-Zillken-Berufskolleg ist jedoch erforderlich.
Berufsabschluss:
„Staatlich anerkannter Erzieher/ Staatlich anerkannte Erzieherin"(ggf. mit Fachhochschulreife, wenn am Mathematikunterricht sowie an den zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendigen Prüfungen teilgenommen wurde)
Dauer der Ausbildung
Diese Form der FachschulAusbildung dauert insgesamt drei Jahre,
untergliedert in zwei Jahre theoretische Ausbildung mit Teilzeitpraktika
und ein Jahr Berufspraktikum. Hinweis: Für die so genannte
praxisintegrierte Ausbildungsform (PiA), in der die schulische und die
praktische Ausbildung parallel über die ganzen drei Jahre hinweg
verlaufen, siehe die ntsprechenden Informationen auf der homepage.
Ausbildungsbeginn
Jeweils zum Schuljahresbeginn entsprechend der Schuljahresordnung des Landes NRW.
Ausbildungsförderung
Eine Förderung ist im Rahmen der derzeitig gültigen BAFöG-Regelungen möglich. So sieht das so genannte Aufstiegs-BaföG einkommensunabhängigen Unterhaltsbeitrag (zu 100% als Zuschuss) vor. Bitte informieren Sie sich in ihrem zuständigen BAFöG Amt.
Bewerbung
Die Schule ist daran interessiert, mit den Bewerbern/ Bewerberinnen
frühzeitig in Verbindung zu treten. Die Bewerbung sollte enthalten:
Anschreiben, Lebenslauf, zweiLichtbilder, die notwendigen
Abschlusszeugnisse und Nachweise über bisherige Berufserfahrungen (in
beglaubigter Kopie). Nach Eingang der Unterlagen werden Bewerber(innen)
in der Regel zu
einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. In diesem Gespräch
werden z.B. Fragen zum bisherigen Werdegang gestellt oder zur Motivation
für die geplante Ausbildung. Der/die Bewerber(in) hat in dem Gespräch
die Möglichkeit, mehr über das Anna-Zillken BK und die
FachschulAusbildung zu erfahren.
Bewerbungen sind ganzjährig möglich und können jederzeit im Sekretariat abgegeben werden.
Ziel der Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik
Diese berufliche Ausbildung soll die theoretischen und praktischen
Fähigkeiten vermitteln, die notwendig sind, um den Anforderungen der
sozialpädagogischen Praxis gewachsen zu sein. Sie soll pädagogische
Handlungskompetenz zur Durchführung von Erziehungs-, Bildungs- und
Betreuungsaufgaben vermitteln und damit zu einer eigenverantwortlichen
und
eigenständig handelnden Erzieherpersönlichkeit führen. Gelernt wird,
komplexe Aufgaben selbständig zu bewältigen, z.B. Führungsaufgaben in
definierten Funktionsbereichen zu übernehmen. Die Ausbildung zielt
darauf ab, eine Qualifikation für die Tätigkeit in unterschiedlichen
sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu ermöglichen. Der Schwerpunkt der
Ausbildung in der Fachschule liegt am Anna-Zillken Berufskolleg
traditionell im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Ein größerer Anteil
der unterrichtlichen Inhalte und Teile der praktischen Ausbildung sind
daher im Bereich der (teil-) stationären und ambulanten
Hilfen zur Erziehung angesiedelt. Gleichwohl werden Sie in der
Ausbildung u.a. über individuelle Vertiefungsmöglichkeiten für jedes
Arbeitsfeld vorbereitet.
Aufbau und Inhalt der FachschulAusbildung
Der Aufbau des Fachschulbildungsganges orientiert sich an den
entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen des Landes
NRW. Die erweiterten beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse werden nach
dem grundlegenden didaktischen Konzept der Handlungsorientierung im
Rahmen von Handlungs- undLernfeldernsowie Lernsituationenvermittelt:
„Handlungsfelder sind zusammengehörige Aufgabenkomplexe mit beruflichen
sowie lebens- und gesellschaftsbedeutsamen Handlungssituationen, zu
deren Bewältigung die Studierenden befähigt werden sollen.
Lernfelder sind didaktisch begründete, schulisch aufbereitete Handlungsfelder. Sie fassen komplexe Aufgabenstellungen zusammen, deren unterrichtliche Bearbeitung in handlungsorientierten Lernsituationen erfolgt. Lernfelder sind durch Zielformulierungen im Sinne von Kompetenzbeschreibungen und durch Inhalte ausgelegt“(Lehrplan vom 21.11.2009).
Lernsituationen sind demzufolge didaktisch ausgewählte, bedeutsame Praxisaufgaben oder Praxisfälle, die fächerübergreifend (nach vorheriger Festlegung) unter Anleitung und Begleitung entsprechender Fachlehrer weitgehend selbständig bearbeitet werden. Die handlungsorientierte Auseinandersetzung mit den Lernsituationen führt zu Lösungsansätzen und Antworten der Studierenden, die mit den individuellen Praxiserfahrungen in Bezug gesetzt werden.
a) Lernbereiche
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache/ Englisch
- Politik/Gesellschaftslehre
- Naturwissenschaften/ Biologie
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
- Lernfeld 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln.
- Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten.
- Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern.
- Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten.
- Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen.
- Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren.
und
- Religionspädagogik
- Vertiefungsbereiche zu einem Arbeitsfeld und zu einem Bildungsbereich,
- Projektarbeit.
Innerhalb der Lernfelder wird die Vermittlung theoretischer Inhalte, der Transfer in die sozialpädagogische Praxis und die Erprobung in verschiedenen Feldern der Sozialpädagogik geleistet.
In der FachschulAusbildung werden die folgenden Querschnittsaufgaben inhaltlich über alle Lernbereiche hinweg regelmäßig aufgegriffen, da diese von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung sind, unabhängig vom jeweiligen Arbeitsfeld:
Partizipation, Inklusion, Prävention, Sprachbildung, Wertevermittlung,
Vermittlung von
Medienkompetenz.
b) Praktika
Im Rahmen der FachschulAusbildung sind in den ersten beiden Jahren Praktika (Block- u. Teilzeitpraktika) von insgesamt sechzehn Wochen abzuleisten. Ergänzend erfolgt die fachpraktische Ausbildung innerhalb begleitender Kleingruppenarbeit, die sich über die gesamten drei Jahre (Fachschule und Berufspraktikum) hinweg erstreckt.
Am Ende des ersten Fachschuljahres liegt das neun- bis zehnwöchige Blockpraktikum in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Im Verlauf dieses Blockpraktikums wird eine Profilierung und weitere Vertiefung der fachpraktischen Ausbildung ermöglicht.
c) Außerunterrichtliche Aktivitäten
Während der Ausbildung können Studierende an außerunterrichtlichen Aktivitäten teilnehmen, wie zum Beispiel:
Aktionswoche, in der die Studierenden (quer durch die verschiedenen Bildungsgänge) in kleineren Gruppen gemeinsam lernen und projektähnlich arbeiten.
Skifahrt, bei der in einer größeren Gruppe Erfahrungen im Schnee gemacht werden.
Begegnungstag, an dem sich jede Klasse mit einem speziellen Bühnenauftritt präsentiert.
Vorbereitung und Gestaltung von Gottesdiensten und von religiösen bzw. meditativen Impulsen im Schulleben.
10-tägige erlebnispädagogische Fortbildungsreise nach Slowenien, die besondere Erfahrungen ermöglicht.
Lernfeldwochen, in denen z.B. Praxiserfahrungen im Team aufgearbeitet werden.
Sport-AG, für die, die neben der Ausbildung ihre Fitness pflegen möchten.
Theater-AG, die die eigenen darstellerischen Kompetenzen entwickeln hilft.
d) Fachpraktischer Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum)
Das Berufspraktikum schließt sich an die erfolgreiche theoretische Prüfung (Fachschulexamen am Ende des zweiten Jahres) an und dauert in der Regel zwölf Monate.
Folgende Anforderungen sind dabei u.a. zu erfüllen:
- Kennenlernen und Analyse der Institution und der entsprechenden Gruppe
- Anwendung des erworbenen theoretischen Wissens in realen Erziehungssituationen
- Übernahme von selbstständigen Aufgaben im Rahmen der allgemeinen Gruppenarbeit
- Gestaffeltes Einführen in dieses Tätigkeitsfeld, z.B. zunehmend eigenverantwortliche Kleingruppenarbeit
- Gezielte Förderung einzelner Kinder oder Jugendlicher
- Einarbeiten in die Methoden der sozialpädagogischen Gruppenarbeit/ Einzelhilfe
- Befähigung, Gruppen selbstständig und eigenverantwortlich zu leiten etc.
Am Ende des Berufspraktikums findet eine fachpraktische Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.
e) Fachschulexamen
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine theoretische Prüfung (Fachschulexamen, ggf. FHR-Reife) statt mit folgenden Teilprüfungen statt:
- Schriftliche Prüfung: Es sind drei schriftliche Prüfungsarbeiten vorgeschrieben. (Freiwillig: Zum Erwerb der Fachhochschulreife ist eine weitere schriftliche Prüfungsarbeit notwendig.)
- Mündliche Prüfung: Ausschließlich auf Wunsch der Studierenden sind maximal zwei (bei Fachhochschulreifeprüfung drei) mündliche Prüfungen möglich, sie beziehen sich inhaltlich auf die schriftliche Prüfung.
Mögliche Tätigkeitsfelder nach Berufsabschluss
Welche Tätigkeiten übt ein(e) Erzieher(in) aus?
Erzieher(innen) betreuen Kinder und Jugendliche und fördern sie in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung. Diese Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und der familiären Situation des Kindes/ Jugendlichen und häufig in Kooperation mit anderen Professionen. Basis für eine gelungene Förderung ist in jedem Falle eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Erzieher(in) und Kind.
Eine Tätigkeit ist u.a. in den folgenden Arbeitsfeldern möglich:
- Kinderkrippe
- Kindergarten und Kindertagesstätte
- Hort
- Heilpädagogische Tagesstätte
- (Teil-) stationäre Kinder- und Jugendhilfe (Tages-, Regel- und Intensivwohngruppen)
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Internat
- Erholungsheim
- Krankenhaus (Kinderstation)
- Kinderdorf
- Betreutes Wohnen
- Hotel- und Clubanlagen
- Abenteuerspielplatz und Jugendfarm
- Jugendhaus und Jugendzentrum
- Erholungsheim und Eltern-Kind-Kuren
Möglichkeiten der Fortbildung
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung kann eine 1-jährige vollzeitschulische Fortbildung an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik (FHP) unmittelbar angeschlossen werden. Diese Neuerung wurde im Schuljahr 2019/20 erstmalig eingeführt. Eine entsprechende Bewerbung richten Sie bitte an die Abteilungsleitung der FHP am Anna-Zillken Berufskolleg.