HeilpädagogikFachschule für Sozialwesen | |
Voraussetzung: | Staatliche Anerkennung als Erzieher/Erzieherin oder Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin. Alternativ: fünfjährige Berufstätigkeit im Sozial- und/oder Gesundheitswesen |
Dauer: | 12 Monate Vollzeitausbildung für staatlich anerkannte Erzieher/innen und Heilerziehungspfleger/innen oder Bewerber mit pädagogischem Hochschulstudium (mindestens Bachelor). Für alle anderen ca. 18 Monate Vollzeitausbildung. |
Möglichkeiten: |
Der Heilpädagoge/ die Heilpädagogin arbeitet beispielhaft in folgenden Tätigkeitsfeldern:
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Der Bildungsgang »Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Heilpädagogik« richtet sich an Personen, die sich auf der Basis einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung - beispielsweise als Erzieherin oder Erzieher - auf diesem Wege zum/zur staatlich anerkannten Heilpädagogen/in fortbilden wollen.
Ansprechpartner:
Herr Hees
ohe@anna-zillken-berufskolleg.de
Aufnahmevoraussetzungen und Berufsabschluss
Nachweis der staatlichen Anerkennung als Erzieher/Erzieherin oder Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin. Alternativ ist die Ausbildung auch möglich, wenn eine fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit im Sozial- und/oder Gesundheitswesen nachgewiesen werden kann.
Weitere Sonderregelungen sind möglich (z.B.ein Bachelor im pädagogischen/psychologischen Bereich).
Sie lassen sich auf das katholische Profil unserer Schule ein. Zudem ist die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (zu beantragen nach derAusbildungsplatzzusage) für die Aufnahme einer Ausbildung am Anna-Zillken-Berufskolleg erforderlich.
Berufsabschluss
„Staatlich anerkannte Heilpädagogin/ Staatlich anerkannter
Heilpädagoge"
Dieser Berufsabschluss entspricht der Stufe 6 des
deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Ebenso erlangen Sie einen Bachelor of Professional
Dauer der Ausbildung
12 Monate Vollzeitausbildung für staatlich anerkannte Erzieher/innen und Heilerziehungspfleger/innen oder Bewerber mit pädagogischem Hochschulstudium (mindestens Bachelor). Für alle anderen ca. 18 Monate Vollzeitausbildung.
Unterrichtsbeginn
Jeweils zum Schuljahresbeginn entsprechend der Schuljahresordnung des Landes NRW.
Ausbildungsförderung
Eine Förderung ist im Rahmen der derzeit gültigen BAFöG-Regelungen möglich. Bitte informieren Sie sich in Ihrem zuständigen BAFöG Amt und beantragen Sie das sogenannte Aufstiegsbafög möglichst frühzeitig (!).
Anmeldung
Die Schule ist daran interessiert, mit den Bewerbern/Bewerberinnen
frühzeitig in Verbindung zu treten. Ein persönliches Gespräch ist
erforderlich. Sie können sich ganzjährig bewerben. Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, zwei
Lichtbilder, beglaubigte Kopien der schulischen und beruflichen
Zeugnisse) wird den Bewerbern/Bewerberinnen ein Gesprächstermin
mitgeteilt.
Eine Bewerbung über das portal www.schulbewerbung.de ist auch möglich aber nicht zwingend, es genügt die Bewerbung per Post.
Ziel der Ausbildung
Aufbauend auf den Erstberuf streben wir eine Erweiterung, Vertiefung und Differenzierung unter den Aspekten der Befähigung zur Sach- und Fachkompetenz, Handlungskompetenz und der Entwicklung zur beruflichen Identität für Tätigkeiten und Einsatzfelder des Heilpädagogen/der Heilpädagogin an.
Aufbau und Inhalt des Studiengangs
Der Aufbau des Studiengangs orientiert sich an den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen des Landes NRW.
Fächer
I. Fachrichtungsübergeifender Bereich |
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II. Fachrichtungsbezogener Lernbereich |
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Die Fächer werden für alle Studierenden während der Ausbildung konstant beibehalten.
Praktika
1. Heilpädagogische Praxis in Theorie und Praxis |
Bereiche: Motopädagogik, Soziale Einzelhilfe, Verhaltenstherapeutische Methoden und Rhythmik. |
2. Verhaltensbeobachtung-Diagnostik |
1x pro Woche 90 Minuten |
Mögliche Praxisfelder für diese Praktika können offene, ambulante und stationäre Formen der Erziehungs- und Behindertenhilfe sein, u.a.
- Beratungsstellen
- Frühförderstellen
- Heilpädagogische Praxen
- Stationäre Institutionen (Heime/Tagesgruppen)
- Regeleinrichtungen
- Integrative Kindergärten/Familienzentren
Die inhaltliche Gestaltung der Ausbildung leitet sich aus der Sicht einer ganzheitlichen und inklusiven Erziehung ab. Dabei sollen besonders Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit in beeinträchtigenden oder behindernden Lebenssituationen berücksichtigt werden.
Insbesondere sollen folgende exemplarische Tätigkeitsmerkmale des Heilpädagogen/ der Heilpädagogin vermittelt werden:
- Einfühlungsvermögen für die individuellen Möglichkeiten und Probleme von Menschen mit Beeinträchtigungen,
- verantwortliches Umgehen mit Aufbau und Gestaltung von Beziehungen,
- Einsatz und Mitarbeit bei der Entwicklung pädagogischer/ therapeutischer Handlungsmodelle,
- Erstellung heilpädagogischer Diagnosen,
- Realisierung methodischer Ansätze in beratender, begleitender, übender und fördernder Tätigkeit,
- Arbeiten nach Grundsätzen von Partizipation, Inklusion und Ressourcenorientierung.
Abschluss der Ausbildung/ Fachschulexamen
In zwei Klausuren (von je 180 Minuten Dauer) soll der/die Studierende nachweisen, dass er/sie in begrenzter Zeit die jeweilige Aufgabenstellung bearbeiten kann. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kolloquium (20 Minuten) über die Projekthausarbeit und damit über die heilpädagogische Praxis.
Mögliche Tätigkeitsfelder nach Berufsabschluss
Der Heilpädagoge/ die Heilpädagogin arbeitet beispielhaft in folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Früherfassung und Frühförderstellen,
- Heilpädagogische Tagesstätten und Kindergärten,
- Vollstationäre heilpädagogische Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe,
- Teilstationäre heilpädagogische Einrichtungen (Tagesgruppen),
- Werkstätten und Wohnheime für Menschen mit Behinderung,
- Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste,
- Kinder- und Jugendpsychiatrien,
- Familienzentren,
- Heilpädagogische Praxen.